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Handy-Ordnung der Seebachschule
Ab Schuljahr 2013/14 gilt die von den Gremien beschlossene Handyordnung.
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Facebook an Schulen in Rheinland-Pfalz "Dienstliche Online-Freundschaften sind ebenso untersagt wie das Nutzen des Netzwerks als Lernplattform. Die Trennung ist nötig, weil der Erzeihungs- und Bildungsauftrag der Schule mit dem Geschäftsmodell von Facebook - einer Auswertung persönlicher Daten für kommerzielle Zwecke - nicht zu vereinbaren ist." (Medienkompetenz.rlp)


Schulordnung

Foto: Frau Falter
Foto: Frau Falter

 

 

HAUSORDNUNG der Seebachschule

In deiner Schule kannst du:

• andere Kinder und Erwachsene treffen und kennen lernen

• mit anderen Kindern oder Erwachsenen reden, spielen, arbeiten, gemeinsam etwas planen und durchführen

• Neues lernen

• zuschauen und erfahren, was andere tun

• etwas Wichtiges oder Schönes erleben

• dich wohlfühlen

 

Dazu sind auf jeden Fall wichtig:

• andere Kinder, die freundlich sind

• Erwachsene, die Zeit für Kinder haben und ihnen zuhören

• Räume, die gemütlich sind

• Regeln, die die Schwächeren schützen

• eine gemeinsame Zeiteinteilung, damit es auch wirklich Zeit zum Spielen, Lernen und Ausruhen gibt

 

Es ist wichtig den gemeinsamen Alltag in unserer Schule so einzurichten,

• dass alle Schülerinnen und Schüler, alle Lehrerinnen und Lehrer sich wohl fühlen können

• dass es gerecht zugeht

• dass die Schwächeren geschützt werden

 

Regeln für Schülerinnen und Schüler:

• Ich verschmutze und zerstöre nichts. Das gilt für Spielgeräte und Bänke, Beete und Bäume. Einen Softball benutze ich nur, wenn der Schulhof trocken ist.

• Wenn ich den Pausengong höre, stelle ich mich auf. Mit meinem Spielgerät spiele ich dann nicht mehr weiter.

• Ich spiele stets fair und nach abgesprochenen Regeln.

 

Deshalb gelten die folgenden Regeln für Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer in unserer Schule:

  • Der Unterricht beginnt um 07:55 Uhr. Frühestens ab 07: 45 Uhr betreten die Schüler und Schülerinnen das Schulgebäude. Sie gehen unmittelbar in ihren Klassensaal, weil nur dort eine Aufsicht gewährleistet ist.
  • Beim Ertönen des Gongs zur 3., 4. und 5. Stunde sammeln sich die Schülerinnen und Schüler an den zugewiesenen Plätzen klassenweise und warten, bis sie von den Lehrkräften abgeholt werden. Vor dem Unterricht kann nach individueller Absprache und unter Berücksichtigung der Aufsichtspflicht von dieser Regelung abgewichen werden.
  • Zum Beginn der Pause gehen die Klassen unter Aufsicht in die jeweiligen Schulhöfe und verbleiben in dem ihnen zugewiesenen Hof. Der Aufenthalt in dem Bereich nördlich der Gymnastikhalle ist untersagt, weil dieses Gelände von der Aufsichtführenden Lehrkraft nicht eingesehen werden kann.
  • Ein Verbleiben einzelner Schülerinnen und Schüler in den Klassenräumen bedarf der Genehmigung einer Lehrkraft.
  • Während der Pausen ist das Verlassen des Schulgrundstückes grundsätzlich verboten. Spiele, die andere Kinder gefährden oder zu Sachbeschädigungen führen können, sind zu unterlassen.
  • Schulhof und Toiletten, Flure und Klassenräume sind Gemeinschafts-bereiche, die von alle Benutzern pfleglich behandelt und sauber hinterlassen werden müssen.
  • Das Betreten der Umkleideräume und der Gymnastikhalle darf nur unter Aufsicht einer Lehrkraft erfolgen.
  • Das Radfahren auf dem Schulhof ist wegen der damit verbundenen Unfallgefahr nicht erlaubt. Die Fahrräder werden in den dafür vorgesehenen Ständer abgestellt.
  • Während der Pausen dürfen sich keine Schülerin und kein Schüler unbeaufsichtigt im Schulgebäude aufhalten.
  • Gegenstände gefährlicher Art gehören nicht in die Schule. Sie werden durch die Lehrkräfte einbehalten und gegebenenfalls den Erziehungs-berechtigten ausgehändigt.
  • Schulmappen und Ranzen sind nur so abzustellen, dass durch sie kein Unfall verursacht werden kann.
  • Schülerinnen und Schüler, die mit dem Bus nach Hause fahren, warten hinter dem großen Tor des großen Schulhofes, bis die Aufsicht führende Lehrkraft das Einsteigen erlaubt. Das kleine Hoftor muss dabei frei bleiben, damit die anderen Kinder das Schulgrundstück ungehindert verlassen können.
  • Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler haben pünktlich zum Unterricht zu erscheinen.
  • Die Lehrkräfte sind verpflichtet, die ihnen anvertrauten Kinder zu beaufsichtigen und für die Einhaltung der in Punkt 1 bis Punkt 12 festgelegten Regelungen Sorge zu tragen.
  • Die zur Pausenaufsicht eingeteilten Lehrkräfte widmen ihre Aufmerksamkeit dem Geschehen auf dem Schulhof und den Toiletten, um gegebenenfalls vorsorglich eingreifen zu können.
  • Lehrmittel sind grundsätzlich durch Lehrkräfte zu holen und zurückzubringen. Ältere Schülerinnen und Schüler können mit dem Transport der Lehrmittel beauftragt werden. Die Lehrkräfte sind jedoch für pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Aufbewahrung verantwortlich. Sollen Lehrmittel länger als eine Unterrichtsstunde benutzt werden, muss eine entsprechende Information hinterlegt werden.
  • Die Ordnung im Geräteraum und in den Schränken der Gymnastikhalle zu erhalten, ist für jede Lehrkraft, die Sport erteilt, eine kollegiale Verpflichtung.
  • Handys dürfen nur in begründeten Ausnahmefällen mit zur Schule gebracht werden und sind vor Beginn im Sekretariat zu hinterlegen, wo sie nach Schulschluss abgeholt werden.

Auch Eltern sollten folgende Regeln beachten:

  • Rauchen im gesamten Schulgelände und auf dem Schulhof ist gesetzlich nicht gestattet.
  • Die Verabschiedung und das Abholen der Kinder sollte bereits vor dem Schulgebäude und nicht erst vor oder im Klassensaal erfolgen.
  • Aus Gründen der Hygiene und der Sicherheit sind Hunde vom Schulgelände fernzuhalten. Ausnahme: Schulhund.
  • Für Gespräche mit Lehrkräften sind im Regelfall die offiziellen oder vereinbarten Sprechzeiten zu nutzen.